Wir haben es mit … zu tun. Welche grammatikalische Regel liegt diesem Satz zugrunde?
Struktur des Satzes
Wir haben es mit + Dativ + zu tun.
Beispiele:
• Wir haben es mit einem Problem zu tun.
• Wir haben es mit schwierigen Kunden zu tun.
• Wir haben es mit einer alten Maschine zu tun.
Grammatikalische Analyse
Teil Funktion
Wir Subjekt im Nominativ
haben konjugiertes Verb („haben“)
es unpersönliches Pronomen (Akkusativobjekt, aber ohne konkrete Bedeutung)
mit … Präpositionalergänzung im Dativ
zu tun feste Verbverbindung mit „haben“
Bedeutung
Die Wendung bedeutet:
„In einer bestimmten Situation stehen“,
„mit jemandem/etwas umgehen müssen“,
„eine Verbindung oder Beziehung zu etwas haben“.
Beispiel:
„Wir haben es mit einem schwierigen Fall zu tun“
→ Wir müssen uns mit einem schwierigen Fall beschäftigen.
Grammatische Regel im engeren Sinn
Die Regel, die hier greift, ist die der festen Verb-Präposition-Verbindung und des formalen (unpersönlichen) „es“:
- Das Verb „haben“ + „zu tun“ bildet eine feste idiomatische Einheit.
→ Das „zu tun“ ist hier kein Infinitiv mit „zu“, sondern Bestandteil der Redewendung. - Das „es“ ist ein formales Akkusativobjekt, das keine eigene Bedeutung trägt.
→ Es wird gebraucht, um die Satzstruktur zu komplettieren, ähnlich wie bei
o „Es gibt …“
o „Ich habe es eilig.“
o „Es geht um …“. - Die Präposition „mit“ verlangt den Dativ.
→ Deshalb: mit einem Problem, mit schwierigen Kunden usw.
Kurzregel:
„haben es mit + Dativ + zu tun“ = feste Redewendung mit formellem „es“ und Dativobjekt nach „mit“.